§ 1 GeltungsbereichSämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma Horst Söhl lnh.Thorsten Söbl GmbH erfolgen ausschließlich nach Maßgabe dieser AGB. Diese gel ten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehun gen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich ver einbart werden. Abweichende Bedingungen des Be stellers haben keine Gültigkeit.
§ 2 Vertragsschluss(1)Der Vertrag kommt zu Stande, indem wir das durch die Bestellung des Bestellers abgegebene Vertragsange bot durch Auftragsbestätigung annehmen.(2)Wir behalten uns vor, auch nach Zugang der Auftragsbestätigung eine Bonitätsprüfung durchzuführen und bei negativen Ergebnis vom Vertrag zurückzutreten.(3)Wir behalten uns weiter vor, eine in Qualität und Preis gleichwertige Ware zu erbringen. Für den Fall,dass die bestellte Ware in einem erheblichen Zeitraum nicht verfügbar ist oder Datenbankfehler vorliegen, kann die Firma Horst Söhl Inh. Thorsten Söhl GmbH die Bestellung nicht ausführen und behält sich den Rücktritt vor. Die Firma Horst Söhl lnh. Thorsten Söhl GmbH wird den Besteller hierüber unverzüglich informieren.
§ 3 Preise(1)Alle Preise sind freibleibend und verstehen sich in Euro zzgl. der gesetzlichen MwSt.(2)Die Rechnungen der Firma Horst Söhl lnh.Thorsten Söhl GmbH s ind , sofern nichts anderes vereinbart, sofort zur Zahlung fällig. Die Rechnung kann maschinell und ohne Unterschrift erstellt werden.(3)Kommt der Besteller in Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen in Höhe von 8 %Punkten über dem jewei ligen Basiszinssatz an.(4)Die Firma Horst Söhl lnh.Thorsten Söhl GmbHbehält sich das Recht vor, bei Verträgen mit einer ver einbarten Lieferzeit von mehr als 4 Monaten die Preise entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen aufgrund von Tarifverträgen oder Materialpreissteigerungen zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5% des vereinbarten Preises, hat der Besteller ein Kündigungsrecht.(5)Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.(6)Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur, wenn der Gegenanspruch des Bestellers aus dem identischen Vertragsverhältnis stammt.
§ 4 Lieferung(1)Liefertermine oder fristen sind stets unverbindlich, es se i denn es ist etwas anderes vereinbart.(2)Die Lieferfrist verlängert sich bei Ereignissen höher er Gewalt in angemessenen Umfang.(3)Die Firma Horst Söhl lnh. Thorsten Söhl GmbH ist zu Teillieferungen berechtigt. Für Nachlieferungen fallen keine Versandkosten an.(4)Gerät die Firma Horst Söhl lnh.Thorsten Söhl GmbHmit der Erbringung einer Leistung in Verzug, so ist dieSchadenersatzpflicht im Falle leichter Fahrlässigkeit aufeinen Betrag von 30% des vorhersehbaren Schadens be grenzt. Weitergehende Schadenersatzansprüche bestehen nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.(5)Die Einhaltung der Lieferverpflichtung von derFirma Horst Söhl Inh. Thorsten Söhl GmbH setzt dierechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers voraus.
§ 5 Eigentumsvorbehalt(1)Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigenBezahlung unser Eigentum (Vorbehaltsware).(2)Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung derWare mit anderen Waren steht uns Miteigentum im Verhältnis unseres Rechnungswertes an der neuen Ware zu. Erlischt unser Eigentum durch Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung, überträgt der Besteller uns bereits jetzt seine Eigentumsrechte an der neuen Sache im Umfang des Rechnungswertes und verwahrt sie unentgeltlich für uns.(3)Der Besteller darf Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu Marktkonditionen und solange ernicht im Verzug ist, veräußern, vorausgesetzt, dass dieForderung aus der Weiterveräußerung in Höhe des Rechnungswertes auf uns übergeht. Sämtliche Forderungen aus einer Weiterveräußerung werden bereits jetzt an uns in Höhe des Rechnungswertes abgetreten.(4)Von einer Pfändung oder einer anderen Beeinträchtigung durch Dritte muss uns der Besteller sofort benachrichtigen.
§ 6 Erfüllungsort und GerichtsstandErfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts.